Zuchtordnung

Zuchtordnung

Grundsätzlich muss sich jeder Hund die Freigabe zur Zucht “verdienen”, er muss also gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ein zur Zucht benutzter Hund muss den Rassemerkmalen entsprechen, er muss gesund und frei von sichtbaren Erbfehlern sein. Das Zuchtalter für Rüden und Hündinnen beträgt 18 Monate. Ein Zuchthund muss ferner seine jagdliche Eignung nachweisen, in der Regel auf Prüfungen des Jagdgebrauchshundeverbandes. Der für zuchttauglich befundene Hund erhält eine entsprechende Eintragung in seine Ahnentafel.

Für die Paarungsberatung ist der Zuchtwart des Vereins zuständig, bei dem der Züchter Mitglied ist. Die Rüdenliste in den DL-Mitteilungen erleichtert dem Züchter die Auswahl eines passenden Rüden. Eine Hündin darf nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres zur Zucht benutzt werden.
Ein Deckrüde darf nicht mehr als 12 erfolgreiche Deckakte in seinem Leben haben. Vor dem Deckakt ist eine Paarungsberatung zwingend erforderlich, ohne diese kann kein Eintrag des Wurfes in das Zuchtbuch erfolgen.

Der Züchter, der in jedem Fall Mitglied eines DL-Vereins sein muss, schickt den Antrag auf Eintragung eines Wurfes über seinen zuständigen Zuchtwart an den Zuchtbuchführer. Von ihm erhält er dann die Ahnentafeln und die Mikrochips für die Welpen, die später vom Haustierarzt den Welpen implementiert werden. Wer sich eingehend mit der Zuchtordnung befassen möchte, lasse sich diese von unserem Schriftführer zusenden.